STEINERREIFEN · KFZ-TECHNIK
Werkstatt4 Min. Lesezeit· Aktualisiert 1. Juli 2026

HU/AU („TÜV“): Fristen, Ablauf und Kosten

Pkw müssen alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU); fabrikneue Fahrzeuge erst nach 36 Monaten. Die Abgasuntersuchung (AU) ist Teil der HU. Die Kosten liegen je nach Region und Prüforganisation grob im Bereich von rund 120–150 € inklusive AU.

„TÜV“ ist der umgangssprachliche Name für die Hauptuntersuchung (HU). Durchgeführt wird sie von einer amtlich anerkannten Prüforganisation (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS) — bei uns bequem direkt im Haus, ohne Umweg.

Wie oft ist die HU fällig?

  • Pkw: alle 24 Monate.
  • Fabrikneue Pkw: erste HU nach 36 Monaten ab Erstzulassung.
  • Der Monat der nächsten HU steht auf der Plakette am hinteren Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Was wird bei der HU geprüft?

  • Bremsanlage und Fahrwerk
  • Beleuchtung und Elektrik
  • Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
  • Umweltbelastung (Abgasuntersuchung/AU)
  • Verkehrssicherheit von Karosserie und Ausstattung

Was kostet die HU?

Die Gebühr ist regional und je nach Prüforganisation unterschiedlich und liegt für Pkw grob zwischen etwa 120 und 150 Euro inklusive AU. Kommen bei der Prüfung Reparaturen hinzu, werden diese separat berechnet — wir besprechen das vorab transparent.

Was passiert bei Mängeln?

Geringe Mängel werden vermerkt, die Plakette gibt es trotzdem. Bei erheblichen Mängeln müssen diese behoben und das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgestellt werden. Der Vorteil bei uns: Kleinere Mängel beheben wir direkt, sodass Sie sich einen zweiten Termin sparen.

Darf ich die HU überziehen?

Fahren dürfen Sie zwar weiter, es drohen aber ab zwei Monaten Überziehung ein Verwarn- bzw. Bußgeld und ab acht Monaten zusätzlich eine vertiefte Hauptuntersuchung. Am besten rechtzeitig einen Termin sichern.

Häufige Fragen

Pkw alle zwei Jahre. Fabrikneue Fahrzeuge müssen erstmals nach 36 Monaten ab Erstzulassung vorgeführt werden.

Je nach Region und Prüforganisation grob 120–150 €. Notwendige Reparaturen kommen separat hinzu.

Die Mängel müssen behoben und das Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung vorgestellt werden. Kleinere Mängel beheben wir direkt beim Termin.

Ab zwei Monaten Überziehung droht ein Bußgeld, ab acht Monaten zusätzlich eine vertiefte (teurere) Hauptuntersuchung.

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